Für den Fall, dass du im Ausland medizinische Versorgung benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die passende Wahl, um die Kosten zu decken. Zudem übernimmt sie die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte im Ausland ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit stornieren oder deine Meinung ändern musstest.
Ähnlich wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur im Falle dringlicher Stornierungsgründe. Ein spontaner Abbruch ohne triftigen Grund wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Für den Fall einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub aufgetreten ist, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bieten Assistance-Leistungen vor Ort Unterstützung. Die Assistance-Versicherung übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche und mehr.
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